Im Rahmen seiner Zentralstellentätigkeit trägt der AdB als Bundesverband zur Stärkung der internationalen Verständigung bei, indem er Fördermittel des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) an seine Mitgliedsorganisationen für die Durchführung von bi- und multilateralen Austauschprojekten weiterleitet. Gesonderte Förderprogramme und -stellen bzw. Jugendwerke sind im bilateralen Bereich für den deutsch-israelischen, deutsch-polnischen, deutsch-chinesischen, deutsch-tschechischen und deutsch-griechischen und deutsch-russischen Austausch zuständig, sonstige bi- sowie weltweite multilaterale Begegnungen werden aus Mitteln der Längerfristigen Förderung im KJP International unterstützt.
Im internationalen Austausch waren im Berichtsjahr zwei Entwicklungen von besonderem Interesse: Am 1. April 2021 hat das Deutsch-Griechische Jugendwerk seine Arbeit offiziell aufgenommen, nachdem 2014 die gemeinsame Absichtserklärung zwischen Deutschland und Griechenland unterzeichnet wurde und 2016 erstmals Bundesmittel im Rahmen eines Sonderprogramms für bilaterale Begegnungen zur Verfügung gestellt wurden. Der AdB selbst hat in diesem Zeitraum mit mehreren deutsch-griechischen Fachprogrammen einen Beitrag geleistet, um politische Bildung in deutsch-griechischen Jugendbegegnungen erlebbar zu machen, die sich mittlerweile in einigen regulären Partnerschaften der Mitglieder weiterentwickeln.
Mitte 2021 hat zudem die Bundesregierung das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ beschlossen, mit dem Kinder und Jugendliche nach der Corona-Pandemie schnell wieder Versäumtes aufholen und nachholen können. Dabei spielten auch internationale Begegnungen eine Rolle. Mit den dafür im Aufholpaket zur Verfügung gestellten Mitteln konnten einige Mitgliedseinrichtungen des AdB ad hoc weitere Projekte aufsetzen.
Während 2020 die weltweiten Lockdowns und teilweise Schließungen der Einrichtungen zu vielen Absagen von Maßnahmen geführt haben – von 51 beantragten Maßnahmen wurden damals nur 23 durchgeführt – konnten 2021 mehr Maßnahmen realisiert werden, auch wenn die Diskrepanz zwischen Antragstellung und Realisierung erheblich bleibt (von 97 beantragten Maßnahmen wurden 31 realisiert; vgl. Abbildung 1).