“Demokratie
braucht
politische Bildung”

Referentenentwurf zum Demokratiefördergesetz vorgelegt

AdB verfasst Stellungnahme zum Referentenentwurf Demokratiefördergesetz
Foto: AdB
1.11. 2022

AdB verfasst Stellungnahme

Bereits seit langem erwartet, nun liegt er vor – der Referentenentwurf für ein „Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz – DFördG)“. Mit dem Gesetz soll eine Grundlage geschaffen werden, die es dem Bund ermöglicht, Maßnahmen zur Förderung der Demokratie, der politischen Bildung, zur Prävention von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts zu unterstützen. Dadurch soll eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen und die nachhaltigere (finanzielle) Absicherung der entsprechenden Projekte erreicht werden. Der AdB war aufgefordert, eine Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

 

Der AdB begrüßt in seiner Stellungnahme ausdrücklich, dass der Bund mit dem geplanten Demokratiefördergesetz (DFördG) die Ausgestaltung und Stärkung der Demokratie und die Bekämpfung jedweder Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit als Regelaufgabe des Staates anerkennt und die dafür notwendigen zivilgesellschaftlichen Strukturen absichern sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern will. Dass der Entwurf die politische Bildung nun explizit benennt, würdigt der AdB als nicht nur sinnvolle, sondern notwendige Ergänzung zu den anderen genannten Bereichen Vielfaltgestaltung, Demokratieförderung und Extremismusprävention. Zugleich weist er darauf hin, dass die genannten Bereiche weder strukturell noch inhaltlich strikt voneinander getrennt werden können oder sollten, sondern dass es ein hohes Überschneidungspotenzial gibt.

 

Er verweist in diesem Zusammenhang auf den 16. Kinder- und Jugendbericht. Hier sei, so der Verband, ausführlich erläutert, dass politische Bildung immer auch Demokratiebildung ist. Eine starre Trennung von Demokratieförderung und politischer Bildung betrachtet der AdB daher weder aus konzeptionell-fachlicher Sicht begründet noch aus Sicht der existierenden Praxis der zivilgesellschaftlichen Akteure hilfreich.

 

Des Weiteren wird in der Stellungnahme darauf verweisen, dass das DFördG ein ergänzendes Instrument zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Prävention und politischen Bildung sein muss. Da der Bezug zur Förderung über den Kinder- und Jugendplan des Bundes, basierend auf dem SGB VIII, sowie zur Bundeszentrale für politisch Bildung/bpb, bisher ungeklärt ist, muss aus Sicht des AdB sichergestellt werden, dass nachteilige Effekte des DFördG auf bestehende Förderprogramme ausgeschlossen sind.

 

Nachdrücklich fordert das AdB in seiner Stellungnahme die Einbeziehung der zivilgesellschaftlichen Akteure an der Entwicklung und Ausformulierung der Richtlinien. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips sind die freien Träger Partner der Politik und sollten darüber hinaus auch an der kontinuierlichen Evaluierung und Weiterentwicklung der Richtlinien beteiligen werden.

 

Die vollständige Stellungnahme des AdB finden Sie hier.