“Demokratie
braucht
politische Bildung”

Zum Wählen zu jung? Die Altersfrage – Wahlrecht und Generationengerechtigkeit

5.08. 2014

Der AdB beteiligt sich erneut am Innovationsfonds zur Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik

Der AdB hat sich – wie in der letzten Förderperiode – wieder an dem vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ausgeschriebenen Interessensbekundungsverfahren für praxisnahe Projekte zur Entwicklung einer Eigenständigen Jugendpolitik beteiligt. Das AdB-Projekt „Zum Wählen zu jung? Die Altersfrage – Wahlrecht und Generationengerechtigkeit“ war eines von ca. 400 eingereichten Projekten für den Innovationsfonds (2014-2016) und wurde von den Verantwortlichen zur Förderung ausgewählt. Das Projekt ist im Handlungsfeld „Politische Bildung“ mit dem inhaltlichen Schwerpunkt „Umgang der Jugendlichen mit dem demografischen Wandel“ angesiedelt.

Ziel des Projekts ist es, das aktive und das passive Wahlrecht als Bürgerrechte in der Demokratie im Rahmen intergenerativer Diskurse zu thematisieren und zu diskutieren, ob und mit welchem Wahlalter Generationengerechtigkeit bei einer sich demografisch stark wandelnden Gesellschaft hergestellt werden kann.

Ausgewählte Mitgliedseinrichtungen des AdB werden gemeinsam mit Jugendlichen und älteren Menschen die Themen im Rahmen von intergenerativen Bildungssettings bearbeiten und die Ergebnisse dokumentieren. Mit „Town Hall Meetings“, eine Form der Bürgerbeteiligung, wird eine Öffentlichkeit hergestellt, die es ermöglicht, auch Menschen, die nicht unmittelbar an den Projekten beteiligt sind, wie z. B. weitere Bürger/-innen, Vertreter/-innen der Politik und der Zivilgesellschaft, in die Diskussion einzubeziehen. Alle „Town Hall Meetings“ werden aufgezeichnet und im Internet präsentiert.

 

Folgende Fragen werden im Fokus der Diskussionen und Bildungsveranstaltungen stehen:

  • Welche Bedeutung besitzen das aktive und das passive Wahlrecht für die Demokratie?
  • Welche Gründe gibt es für unterschiedliche Bestimmungen des Wahlalters in den Kommunen, den Ländern und im Bund?
  • Kann eine eigenständige Jugendpolitik für die Sicherung der Interessen junger Menschen sorgen?
  • Wie kann ein Interessensausgleich zwischen den Generationen bei politischen Entscheidungen verwirklicht werden?
  • Welche Relevanz besitzt das demokratisch verfasste Wahlrecht für die Integration von Migrantinnen und Migranten?
  • Wie können junge Menschen motiviert werden, das passive Wahlrecht wahrzunehmen und sich damit aktiv in die Gestaltung der Demokratie einzubringen?

 

Die Bildungsstätten haben in ihren Regionen eine Multiplikatoren-Funktion und können relevante Projekterkenntnisse in ihre Kommunikationsstrukturen einbringen. Es ist ein erklärtes Ziel, viele Kooperationspartner für die intergenerativen Projekte zu gewinnen, wie z. B. die kommunalen Seniorenbeiräte oder örtliche Integrationsbeiräte.

 

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