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Personenschutz geht vor Objektschutz – Brandschutz in Bildungsstätten

Die Haustechniker bei der Besichtigung des BER
28.10. 2014

Haustechniker von AdB-Mitgliedseinrichtungen treffen sich zur jährlichen Fachtagung

 

Was tun, um Brände in Bildungsstätten zu verhindern und Menschen vor Brandgefahren zu schützen? Das war die zentrale Frage der diesjährigen Fachtagung für Haustechniker aus Mitgliedseinrichtungen des AdB, die vom 21. bis 24.Oktober im brandenburgischen Jugendbildungszentrum Blossin stattfand.

 

Die 15 Teilnehmer befassten sich mit Aspekten des vorbeugenden Brandschutzes, die von einem Brandsachverständigen des Landes Brandenburg vorgetragen wurden. Er stellte die einschlägigen brandschutzrechtrechtlichen Bestimmungen vor. Neben den Landesbauordnungen regeln sogenannte Beherbergungsstätten-Verordnungen der Länder die Details des baulichen Brandschutzes. Da es sich bei Bildungsstätten rechtlich in den meisten Fällen um Sonderbauten handelt, findet diese Verordnung Anwendung und regelt u. a. die Beschaffenheit von Rettungswegen, die Rauchdichtigkeit von Türen (insbesondere von Schlafräumen) und die Zufahrt von Löschfahrzeugen.

 

Während der Diskussion berichteten die Haustechniker von Auseinandersetzungen mit den örtlichen Brandschutzbehörden bei Erweiterungsbauten, Modernisierungen und geforderten Anpassungen des baulichen Brandschutzes. Grundsätzlich müssen Bildungsstätten immer den aktuellen Brandschutzbestimmungen gemäß angepasst werden. Der sogenannte Bestandsschutz gilt nicht generell. Der Brandschutzsachverständige wies darauf hin, dass der Sachversicherer über vorgenommene bauliche Änderungen zu informieren ist, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

 

Mit der Integration des betriebsorganisatorischen Brandschutzes in das Qualitätsmanagement einer Bildungsstätte befassten sich die Haustechniker in einem zweiten Schritt und entwickelten Prozessbeschreibungen zur Wartung und Prüfung brandschutztechnischer Einrichtungen und für die Umsetzung von Brandschutzordnungen.

Der dritte Schritt stellte die Planung einer Brandschutzübung in Bildungsstätten dar. Wer ist vorher zu informieren, wer wird mit einbezogen und wann soll eine solche Übungen stattfinden? Diese Fragen wurden diskutiert und Ablaufpläne angefertigt. Nach Auffassung der Tagungsteilnehmer muss eine Brandschutzübung während des laufenden Seminarbetriebs stattfinden. Dem voraus gehen kann eine Brandschutzunterweisung der Mitarbeitenden.

 

Eine Exkursion zum neuen, aber noch nicht im Betrieb befindlichen Flughafen BER rundete die Tagung ab und führte den Haustechnikern anschaulich vor Augen, welche Folgen in letzter Konsequenz nicht funktionierende Brandschutzeinrichtungen und -konzepte haben können.

 

Foto: © AdB