Umsatzsteuerbefreiung der gemeinwohlorientierten Weiterbildung erhalten

„Die Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Bildungsdienstleistungen wollen wir europarechtskonform beibehalten“. Dies ist eines der wichtigsten Vorhaben der Ampel-Koalition im Bereich der Erwachsenenbildung, beschrieben im Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“. Als Träger der öffentlich verantworteten allgemeinen Weiterbildung fordern wir die Bundesregierung auf, dieses Versprechen jetzt in die Tat umzusetzen. Die gemeinwohlorientierte Weiterbildung ist ein unverzichtbarer und integraler Bestandteil unseres Bildungssystems. Sie begleitet und trägt Menschen über die längste Phase ihres Lebens. Weiterbildung muss auch in Zukunft für alle Menschen in unserem Land zugänglich und bezahlbar bleiben.

Weiterbildung ist der Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe, da sie Menschen zu selbstständigem Handeln befähigt. Sie ist ebenso essenziell für die Persönlichkeitsentwicklung des Einzelnen, für berufliche Qualifizierung, wie für gesellschaftlichen Zusammenhalt und wirtschaftliche Prosperität. Weiterbildung ist vorsorgende Sozialpolitik, sie unterstützt Menschen in besonderer Weise in den eruptiven gesellschaftlichen Transformationsprozessen unserer Zeit. Die Angebote der gemeinwohlorientierten Weiterbildung helfen, die weitreichenden Veränderungen zu verstehen und bieten Orientierung. Den Krisen unserer Zeit – Krieg, Pandemie, Klimakatastrophe, Energiekrise, demographischer Wandel – können wir nur begegnen, wenn Bildungsangebote uns diese Metaphänomene erklären, globale und individuelle Zusammenhänge aufzeigen und uns zum Handeln befähigen.

Damit die Träger der gemeinwohlorientierten Weiterbildung ihren Aufgaben gerecht werden können, brauchen sie neben einer guten finanziellen und institutionellen Ausstattung insbesondere Rechtssicherheit. Es ist Aufgabe der Bundesregierung, diese auch im Bereich der Umsatzsteuerbefreiung herzustellen. Die Pluralität und die Vielfalt von Einrichtungen und Angeboten ist die große Stärke der Weiterbildungslandschaft. Sie kann nur erhalten bleiben, wenn in der Rechtsanwendung eine größtmögliche Klarheit besteht. Eine europarechtskonforme Umsetzung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie ist möglich, ohne dass dabei die Angebote der gemeinwohlorientierten Weiterbildung umsatzsteuerpflichtig werden.

Wir rufen die Bundesregierung im Sinne einer für alle zugänglichen Weiterbildung dazu auf, den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum der Mehrwertsteuersystemrichtlinie zu nutzen und den Erhalt der Umsatzsteuerfreiheit für alle unsere Angebote zu sichern.

Wer wir sind

Als Träger der allgemeinen Weiterbildung ermöglichen wir pro Jahr rund 15 Millionen Menschen in Deutschland die Teilnahme an lebensbegleitendem Lernen, um ihre Kompetenzen zu erweitern und zu vertiefen und Ihnen persönlich und beruflich neue Perspektiven zu eröffnen. Wir erfüllen mit unterschiedlichen Schwerpunkten gemeinsam den gemeinwohlorientierten, öffentlich verantworteten Auftrag, der Gesamtheit der Bevölkerung ein Weiterbildungsangebot zu unterbreiten, das alle relevanten Themenbereiche und Kompetenzen umfasst. Uns verbindet der besondere Anspruch, auch Menschen mit schwierigen Voraussetzungen für Weiterbildung zu interessieren und zu qualifizieren. Dadurch fördern wir Chancengerechtigkeit sowie gesellschaftliche und berufliche Teilhabe.

Unterzeichnende

Deutscher Volkshochschul-Verband e. V. 
Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e. V.
Bundesarbeitskreis Arbeit und Leben e. V. 
Katholische Erwachsenenbildung Deutschland – Bundesarbeitsgemeinschaft e. V. 
Deutsche Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung e. V. 
Verband der Bildungszentren im ländlichen Raum e. V. 

Berlin, den 07.02.2023

Ihre Ansprechperson

Ina Bielenberg
Ina Bielenberg

Ina Bielenberg

Geschäftsführerin

Telefon: +49 30 40040118

E-Mail: bielenberg [at] adb.de (bielenberg[at]adb[dot]de)