“Demokratie
braucht
politische Bildung”

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Wer ist Mitglied im AdB?

Mitglieder im AdB sind außerschulische Bildungseinrichtungen mit Angeboten im Bereich der politischen Bildung. Dazu gehören Jugendbildungsstätten, Heimvolkshochschulen, Akademien, Europahäuser, Bildungswerke, Bildungseinrichtungen der parteinahen Stiftungen sowie Internationale Begegnungsstätten. Die Bildungsstätten lassen sich durch von ihnen benannte persönliche Mitglieder im Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten vertreten.

Welche Vorteile bietet eine Mitgliedschaft im AdB?

Der Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten ist ein Verband, der sich für die Belange seiner Mitglieder einsetzt und für den die aktive Beteiligung der Mitglieder konstitutiv ist. Als Fachorganisation der politischen Bildung bietet der AdB seinen Mitgliedern

  • die jugend- und bildungspolitische Vertretung der Mitgliederinteressen;
  • ein Forum für die Auseinandersetzung über Fragen und Entwicklungen politischer Jugend- und Erwachsenenbildung;
  • die Mitwirkung in Kommissionen und Arbeitsgruppen, in denen Schwerpunkte unterschiedlicher Arbeitsfelder erörtert, Stellungnahmen formuliert, Arbeitshilfen entwickelt und Informationen über bildungs- und jugendpolitische, didaktisch-methodische und betriebswirtschaftliche Sachverhalte vermittelt werden;
  • Fortbildungsmöglichkeiten durch Tagungen, Konferenzen und Workshops;
  • die Beteiligung an internationalen Fachprogrammen für Führungskräfte der Jugendarbeit;
  • die Förderung von Jugendbildungsreferent*innen (JBR) aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes an einzelnen Mitgliedshäusern;
  • die Förderung von Maßnahmen, für die wir als Zentralstelle öffentliche Mittel einwerben;
  • kostenloses Abonnement der Verbandszeitschrift "Außerschulische Bildung";
  • regelmäßige Informationen über jugend-, bildungs- und förderungspolitische Entwicklungen.

Welche Voraussetzungen sollten vorhanden sein?

Um Mitglied im AdB zu werden, sollte die Einrichtung folgende Kriterien erfüllen:

  • Gemeinnützigkeit oder öffentliche Trägerschaft
  • politische Bildung als zentraler Arbeitsschwerpunkt
  • Kontinuität und Professionalität der pädagogischen Arbeit
  • Umsetzung des pädagogischen Konzepts der Einrichtung durch hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter*innen.

Wie gestaltet sich das Aufnahmeverfahren?

Über den Aufnahmeantrag berät der Vorstand und empfiehlt der Mitgliederversammlung die Aufnahme oder Nicht-Aufnahme. Die Mitgliederversammlung entscheidet anschließend über den Aufnahmeantrag.

Weitere Informationen

Satzung des Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten

Ihre Fragen zum AdB beantwortet Ihnen gern unsere Geschäftsstelle