Der ehrenamtliche Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für jeweils zwei Jahre gewählt. Ihm obliegt die Erfüllung der Aufgaben des Vereins.
Er besteht aus acht Mitgliedern:
Der ehrenamtliche Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für jeweils zwei Jahre gewählt. Ihm obliegt die Erfüllung der Aufgaben des Vereins.
Er besteht aus acht Mitgliedern: